1202, 2020
Nachwuchs in Sicht?!?
In freudiger Erwartung… Wenn Mitarbeiterinnen Nachwuchs erwarten, dürfen sie nicht mehr in Bereichen mit ionisierender Strahlung eingesetzt werden. Gleiches gilt, wenn eine Schwangerschaft vermutet wird, diese aber noch nicht gesichert ist. Und auch für den Zeitraum, indem das Baby gestillt wird, gilt ein Beschäftigungsverbot in Strahlungsbereichen.
1102, 2020
Hätten Sie´s gewußt?
Einer allein genügt nicht! Zusätzlich zum Strahlenschutzbeauftragten ist immer auch eine weitere, mit dem Strahlenschutz betraute, Person zu benennen.