Hätten Sie´s gewußt?
Einer allein genügt nicht! Zusätzlich zum Strahlenschutzbeauftragten ist immer auch eine weitere, mit dem Strahlenschutz betraute, Person zu benennen.
Einer allein genügt nicht! Zusätzlich zum Strahlenschutzbeauftragten ist immer auch eine weitere, mit dem Strahlenschutz betraute, Person zu benennen.