In freudiger Erwartung…

Wenn Mitarbeiterinnen Nachwuchs erwarten, dürfen sie nicht mehr in Bereichen mit ionisierender Strahlung eingesetzt werden. Gleiches gilt, wenn eine Schwangerschaft vermutet wird, diese aber noch nicht gesichert ist. Und auch für den Zeitraum, indem das Baby gestillt wird, gilt ein Beschäftigungsverbot in Strahlungsbereichen.

Der Schutz von Mutter und Kind ist essentiell und wird im Strahlenschutzgesetz zentral behandelt. In diesen Fällen ist immer die Geschäftsleitung und der Strahlenschutzbeauftragte zu informieren.

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